Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Die Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten unterschiedlich. Eine Liste und weitere Informationen erhalten Sie links im Unterpunkt "Krankenkassen".
Private Kassen
Private Kassen erstatten die Kosten je nach Vertrag. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Die Behandlung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernehmen die Behandlungskosten in der Regel zu einem gewissen Prozentsatz und bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Höhe einer möglichen Erstattung und auch darüber, welche Leistungen übernommen werden. Sie erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), die Sie anschließend einreichen können.
Beihilfe
Beihilfe übernimmt die Kosten für Beamte (auch Soldaten) in voller Höhe, für Angestellte im öffentlichen Dienst entsprechend dem abgeschlossenen Tarif. Entsprechend den Beihilferichtlinien erhalten Sie eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), die Sie anschließend einreichen können. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.